Aufruf zum Schutz der Rechte von Kindern in Kitas (21.12.2022)

Am 21.12.2022 erreichte unser dieser Brief:

„Kitas müssen die Rechte der Kinder schützen!

Liebe Kolleg:innen, liebe Mitstreiter:innen,

in den letzten Tagen gingen mehrere Berichterstattungen zum Thema Fehlverhalten und Gewalt in Kitas durch die Medien.

Kitas sind gut für Kinder, wenn die Kitas gut sind. Wir wissen aber, dass auch Grenzüberschreitungen zum alltäglichen Kitaleben von Kindern gehören. Wir solidarisieren uns mit den Kindern und fühlen uns verpflichtet, die Gelegenheit der öffentlichen Aufmerksamkeit zu nutzen, um für den Schutz der Rechte von Kindern einzutreten und pädagogische Fachkräfte zu stärken.

Wir fordern: mehr Personal und gute Rahmenbedingungen für die Pädagog:innen.

Wir fordern: Professionalisierung zu kinderrechtsbasiertem pädagogischen Handeln, damit Gewalt in Kitas nicht vorkommt.

Wir fordern: wirksame Beschwerdeverfahren für Kinder und ihre Familien.

Wir fordern: mehr gezieltes Monitoring und Forschung.

Im Anhang finden Sie den Aufruf zum Schutz der Rechte von Kindern in Kitas. Wir freuen uns, wenn Sie ihn in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit nutzen und Ihre Netzwerke darüber informieren. Dazu können Sie gern unser Mailanschreiben anpassen. Bitte beachten Sie, dass der Aufruf erst am Donnerstag, 22.12.2022 um 6 Uhr morgens veröffentlicht werden soll.

Wir bedanken uns bei Ihnen für die große spontane Unterstützung und wünschen friedliche Feiertage!

Herzliche Grüße

Frauke Hildebrandt, Catherine Walter-Laager, Bianka Pergande, Katrin Macha, Gerlind Große und Jörg Maywald“

P.S. Zur aktuellen Berichterstattung gehören u.a. folgende Links:

  1. BR24-Artikel vom 14.12.2022: https://www.br.de/nachrichten/bayern/gewalt-in-kitas-zahl-der-meldungen-steigt-stark-an,TPu3dnT
  2. tagesschau.de-Artikel vom 14.12.2022: https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/kindertagesstaetten-gewalt-personalmangel-101.html
  3. Das gezeichnete Socialvideo: https://www.facebook.com/BR24/videos/1205094673549770
  4. BR24-Artikel vom 15.12.2022: https://www.br.de/nachrichten/bayern/kita-recherchen-des-br-beschaeftigen-landtag,TQ6ZuBZ
  5. Spiegel‑online-Artikel vom 13.12.2022: https://www.spiegel.de/panorama/bildung/verdacht-auf-gewalt-in-kitas-alleingelassen-blossgestellt-zum-essen-gezwungen-a-9f688b17-2d52-4841-81eb-7ff97190b18d?sara_ecid=soci_upd_KsBF0AFjflf0DZCxpPYDCQgO1dEMph
  6. Interview im Spiegel vom 20.12.2022: https://www.spiegel.de/panorama/bildung/probleme-in-kitas-gewaltfreie-erziehung-ist-ein-unerreichbares-ideal-sagt-forscher-joerg-maywald-a-0f23d924-038a-4330-92da-d3bda5bd49f7 
Aufruf-Kitas-muessen-die-Rechte-der-Kinder-schuetzen

 

Inzwischen gibt es auch eine Petition unter:

https://www.openpetition.de/petition/online/kitas-muessen-die-rechte-der-kinder-schuetzen

 

Selbstverständlich unterstützen wir diese Aktion.

 

Änderung der KitaVo in Baden-Württemberg (Pressemitteilung) (14.12.2022)

Pressemitteilung zur Änderung der KitaVO

„Bildung wird in Baden-Württemberg scheinbar klein geschrieben“ kritisiert Anja Braekow 1. Vorsitzende vom Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg die Pläne der Regierung scharf.

Eine Vergrößerung der Kita-Gruppen sein ein „signifikant falsches Signal an die Kommunen und Fachkräfte. Denn es bedeutet das Betreuung über Bildung steht und das kann und darf sich unsere Gesellschaft nicht leisten“ unterstreicht sie. „Immer mehr Kinder benötigen Sprachförderung und individuelle Begleitung und Eltern brauchen immer mehr Unterstützung, die Arbeitsbelastung steigt also stetig. In dieser eh schon angespannten Situation noch mehr Kinder zu betreuen endet in einem Desaster“ mahnt Braekow an.

„Die kommunalen Spitzenverbände und das Land stellen den Rechtsanspruch auf Betreuung über das Kindeswohl und die Bildung. Hier wird ein in unseren Augen völliger falscher Weg eingeschlagen der uns mittelfristig durch eine Kündigung- und Krankheitswelle mehr Kita-Plätze kostet als bringt“ weiter führt Braekow aus “ wir brauchen dringend Entlastung in den Kitas damit nicht auch noch das verbliebene Personal abwandert. Diese würde man zeitnah und relativ kostengünstig zum Beispiel über FSJ Kräfte, Hauswirtschaftskräfte, Integrationskräfte und Verwaltungskräfte schaffen.“

StS-Schreiben - Änderung der KitaVO Anlage Normtext_neu 1a KitaVO

 

 

Offener Brief zum Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim (13.12.2022)

Stellungnahme zum Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 23. November 2022 im Einzelfall eine zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung zur Überbelegung einer Kita zu erteilen, erreicht die Diskussion zur Betreuung und Bildung in den sowieso schon sehr angeschlagenen Kitas eine neue Dimension.

Diese Entscheidung ist für die pädagogische Praxis fatal und setzt ein völlig falsches Zeichen: Ein Kind mehr im Einzelfall ist doch kein Problem?! Jedes einzelne Kind mehr in ohnehin schon

überfüllten Gruppen mit zu wenigen Fachkräften stellt sehr wohl ein Problem dar, dies zeichnet sich im Alltag bereits jetzt ab. Der Fokus bei größerer Gruppenstärke liegt auf satt und sauber, Bildung und Erziehung stehen dann hinten an. Solche juristischen Entscheidungen lassen in der Praxis die Waagschale zu Gunsten der Betreuung kippen.

Der Dreiklang zwischen Betreuung, Bildung und Erziehung muss wieder ausgewogen werden.

Eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die weitere Entwicklung. Um wirklich Chancengleichheit zu erreichen muss es endlich möglich werden, dass in Kitas die frühkindliche Bildungsarbeit wieder zuverlässig stattfinden kann.

Mit diesem Beschluss steht der Rechtsanspruch über dem Kindeswohl. Gerade in der heutigen Zeit aber stellen Experten fest, dass immer mehr Kinder unter Lärm und Reizüberflutung leiden. Eine generelle oder auch temporäre Erweiterung der Gruppenstärke in bestehenden, teils veralteten und zu engen Räumlichkeiten, erhöht diese Stressoren bei Kindern und pädagogischen Fachkräften und wirkt sich unmittelbar gesundheitsschädlich aus. Zudem benötigen immer mehr Kinder eine individuelle und intensive Begleitung und dies nicht allein im Bereich der Sprachförderung oder der Vermittlung von Deutschkenntnissen. Dadurch wird die ohnehin dünne Personaldecke bereits stark strapaziert. Jedes Kind mehr bedeutet im Umkehrschluss für jedes Kind weniger Zeit und damit einhergehend eine größere Gefährdung, da die Aufsichtspflicht und die Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts nicht mehr sicher gewährleistet werden können. Elementare Kinderrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Bildung können bereits unter den aktuell bestehenden Rahmenbedingungen nicht realisiert werden und sind bald unerreichbar.

Bildungsdokumentationen, Elterngespräche, Portfolios, Projektarbeit und zahlreiche alltägliche Aufgaben mehr sind wichtig und zeitintensiv. Diese können nicht mehr erfüllt werden, weil den Fachkräften die Zeit fehlt, sich damit auseinanderzusetzen. Verfügungszeiten werden häufig gestrichen, um die Betreuungszeiten nicht einschränken zu müssen.

​Die Auswirkungen spüren wir seit geraumer Zeit: immer mehr Fachkräfte kehren den Kitas den Rücken zu oder beginnen erst gar nicht im Kita-Bereich weil ihr Anspruch an qualitativ hochwertige Arbeit mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist.

Diese Diskrepanz führt zu emotionalem Stress, welcher wiederum einen hohen Krankenstand hervorruft. Zudem ist der Beruf für junge Menschen aus verschiedenen Gründen nicht mehr attraktiv. Wir befürworten die Idee Quereinsteiger *innen zu gewinnen. Wenn die Qualifizierung hier auf gleichem Niveau mit den Inhalten aus der regulären Ausbildung stattfindet, kann dies eine Bereicherung für die Arbeit in den Kitas sein.

Wir haben vollstes Verständnis für die Not berufstätiger Eltern.

Der Fokus der Betreuung verschiebt sich immer weiter auf die Einrichtungen, da sich Strukturen wandeln und Betreuungsmöglichkeiten innerhalb der Familien und Sozialgefüge wegfallen.

Der Druck der Arbeitnehmer*innen ist enorm. Hier ist dringend Handlungsbedarf: Arbeitgeber*innen und freie Wirtschaft müssen mit in die Verantwortung genommen werden. Gemeinsam muss über neue Arbeitszeitmodelle, Formen der Kinderbetreuung sowie deren Finanzierung diskutiert und Lösungen gefunden werden.

Die Kommunen stecken in einem Dilemma, da sie permanent den Spagat zwischen Gesundheitsschutz des Personals sowie Einhaltung von Vorgaben zum Kindesschutz einerseits und dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz andererseits leisten müssen. Der nun durch den Verwaltungsgerichtshof gefällte Beschluss zeigt auf, in welche Richtung die Kommunen angehalten sind zu handeln und er zeigt klar auf in welchem Rahmen die Landes- und Bundespolitik angehalten ist nach zu justieren, damit Bildung, Erziehung und Betreuung wieder gleichberechtigt in der Waagschale liegen.

Ein „weiter so“ kann es unter diesen Umständen nicht geben. Realität und geltendes Recht müssen in Einklang gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Braekow, 1. Vorsitzende

Anja Halder, 2. Vorsitzende

 

Zum weiterlesen haben wir hier den Link vom Spiegel eingeführt. In unseren Augen eine fatale Entscheidung.

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/verwaltungsgerichtshof-mannheim-eltern-haben-anspruch-auf-kita-platz-auch-bei-personalmangel-a-a10f4a95-3e10-40ae-b90a-f13acaef7fd1?fbclid=IwAR0jzr8mDADgA-DTqNvnOtBSO7nuBEZ5kcfy7ZSBHXx7l40ftWm1GX42kqs

Stellungnahme zur Änderung der KitaVO (Nov 22)

Bereits im Vorfeld der Gesetzesänderung hatten wir die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Wir bedanken uns beim Kultusministerium BW für diese Möglichkeit.

Hier kannst Du die Stellungnahme nachlesen:

Stellungnahme KitaVO Nov22_EF

Wir freuen uns über Rückmeldungen, Austausch oder Presseanfragen.

Die Zeit nicht mehr von einer Katastrophe in die nächste zu schlittern muss nun zu Ende gehen.

PM zur Änderung der KitaVo (14.12.2022)

Gestern erreichte die Kitas in Baden-Württemberg das Schreiben aus dem KM. Lange befürchtet und nun schwarz auf weiß, die Träger dürfen die Gruppengröße auf Antrag erhöhen. Diese Möglichkeit gab es bereits während der Corona-KitaVO.

StS-Schreiben - Änderung der KitaVO

Hier unsere Pressemitteilung:

„Bildung wird in Baden-Württemberg scheinbar klein geschrieben“ kritisiert Anja Braekow 1. Vorsitzende vom Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg die Pläne der Regierung scharf.
Eine Vergrößerung der Kita-Gruppen sein ein „signifikant falsches Signal an die Kommunen und Fachkräfte. Denn es bedeutet das Betreuung über Bildung steht und das kann und darf sich unsere Gesellschaft nicht leisten“ unterstreicht sie. „Immer mehr Kinder benötigen Sprachförderung und individuelle Begleitung und Eltern brauchen immer mehr Unterstützung, die Arbeitsbelastung steigt also stetig. In dieser eh schon angespannten Situation noch mehr Kinder zu betreuen endet in einem Desaster“ mahnt Braekow an.
„Die kommunalen Spitzenverbände und das Land stellen den Rechtsanspruch auf Betreuung über das Kindeswohl und die Bildung. Hier wird ein in unseren Augen völliger falscher Weg eingeschlagen der uns mittelfristig durch eine Kündigung- und Krankheitswelle mehr Kita-Plätze kostet als bringt“ weiter führt Braekow aus “ wir brauchen dringend Entlastung in den Kitas damit nicht auch noch das verbliebene Personal abwandert. Diese würde man zeitnah und relativ kostengünstig zum Beispiel über FSJ Kräfte, Hauswirtschaftskräfte, Integrationskräfte und Verwaltungskräfte schaffen.“
Wir stehen für Presseanfragen oder Rückmeldungen gerne zur Verfügung.

 

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim – Kitaplatz (06.12.2022)

Nach einer Klage eines Elternpaares wurde der Rechtsanspruch eines Kindes auf einen Kitaplatz sichergestellt. Nachzulesen zum Beispiel hier:

4https://www.sueddeutsche.de/leben/kindergaerten-mannheim-gericht-staerkt-kita-anspruch-von-familien-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221206-99-799784

Dieser Beschluss mag rechtlich einwandfrei sein, für uns als Kitafachkräfte setzt es ein Zeichen dem wir uns entschieden entgegen stemmen. Unsere Pressemitteilung vom 11.12.2022:

„Der Dreiklang zwischen Bildung – Erziehung – Betreuung muss in baden-württembergischen Kitas endlich wieder ausgewogen werden“ äußert sich Anja Braekow 1. Vorsitzende des Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg über den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mannheims. „Der nun durch den Verwaltungsgerichtshof gefällte Beschluss zeigt auf, in welche Richtung die Kommunen angehalten sind zu handeln und er zeigt klar auf, in welchem Rahmen die Landes- und Bundespolitik angehalten ist nachzujustieren, damit das Verhältnis zwischen Bildung – Erziehung – Betreuung nicht völlig aus dem Gleichgewicht gerät“ führt sie weiter aus. „In der aktuellen Situation sind alle gefordert: Arbeitgeber, Kommunen, Bund und Länder, um Betreuungsplätze zu schaffen und dabei die Qualität in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen nicht aus dem Blick zu verlieren“, denn die Bildungsqualität ist es, die für Chancengleichheit sorgen wird und die Arbeitszufriedenheit der pädagogischen Fachkräfte maßgeblich beeinflusst. „Die Auswirkungen spüren wir seit geraumer Zeit: immer mehr Fachkräfte kehren den Kitas den Rücken zu oder beginnen erst gar nicht im Kita-Bereich, weil ihr Anspruch an qualitativ hochwertige Arbeit mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist. Diese Diskrepanz führt zu emotionalem Stress, welcher wiederum einen hohen Krankenstand beim Personal hervorruft“ führt Anja Braekow weiter aus.
„Mit diesem Beschluss steht der Rechtsanspruch über dem Kindeswohl. Gerade in der heutigen Zeit, so stellen immer mehr Experten fest, leiden kleine Kinder zusehends unter Lärm und Reizüberflutung. Eine generelle oder auch temporäre Erweiterung der Gruppenstärke in bestehenden, teils veralteten und zu kleinen Räumlichkeiten, erhöht diese Stressoren bei Kindern und pädagogischen Fachkräften und wirkt sich unmittelbar gesundheitsschädlich aus“, beschreibt sie eine der vielen Auswirkungen einer Gruppengrößenerweiterung.
Braekow fordert ein Kita-Qualitätstreffen, denn „die Wichtigkeit der frühkindlichen Bildung und die Qualität in den Kitas muss endlich wieder in den Fokus rücken. Nur dann kann es gelingen, Fachkräfte zu gewinnen und allen Kindern ein gutes Bildungs-Fundament mitzugeben. Hierfür braucht es aber die entsprechenden Bedingungen und über diese müssen wir mit allen Beteiligten diskutieren“.

 

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der AfD Fraktion (Nachtrag)

Im Juli 2022 erreichte uns ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD
Gesetz zur Verbesserung der der Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Schulstart (Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes)
In diesem Entwurf sieht die AfD eine Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) vor, indem sie folgende Forderungen stellt:
  • Alle Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen und ein Jahr vor ihrer Einschulung stehen, müssen bis zu ihrer Einschulung eine Schulvorbereitungsgruppe in ihrer Einrichtung besuchen
  • Die Aufgabe der Schulvorbereitungsgruppen besteht in der Herstellung der Grundschulfähigkeit ohne Vorwegnahme der Lerninhalte der Grundschule.
  • Der Unterricht in den Gruppen erfolgt vormittags und hat einen Umfang von täglich vier Stunden an fünf Tagen in der Woche
  • Gefördert werden die schriftsprachlichen und mathematischen Vorläuferkompetenzen, die Feinmotorik und die räumliche Orientierung durch Unterricht in Deutsch und Rechnen im Umfang von jeweils 6 Wochenstunden sowie in Sport und Heimatkunde im Umfang von jeweils 4 Wochenstunden
  • Zum Abschluss der Schulvorbereitungsgruppe erfolgt eine Prüfung, in der Lernerfolg, Verhalten und Mitarbeit benotet werden
  • Im Orientierungsplan Erziehung und Bildung wird die Schulvorbereitung als Schwerpunkt verankert.
Wir, der Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg bezogen Stellung. Wir erachten eine solche Gesetzesänderung als nicht notwendig, weil
  • über 90 % der Kinder im Vorschulalter in Baden-Württemberg den Elementarbereich einer Kita besuchen
  • der Elementarbereich in der Regel drei Jahre besucht wird
  • das Kind in diesen drei Jahren frühkindliche Bildung in Form von ganzheitlicher Förderung erfährt
  • dies die Schulung der Fein- und Grobmotorik, die räumliche Orientierung, Verantwortung für sich, Mitmenschen und der Umwelt zu übernehmen, Partizipation zu leben, soziale Fähigkeiten wie Empathie zu entwickeln, frühe mathematische Bildung und Sprachkompetenzen beinhaltet
  • die Kinder im Elementarbereich soziale und emotionale Kompetenzen entwickeln und damit das Fundament der Persönlichkeitsentwicklung gelegt wird
  • das Modell der altersgetrennten Gruppen in der Elementarpädagogik bereits in den 1980er-Jahren aus pädagogischen Gründen weitestgehend abgeschafft wurde
  • es in den meisten Kitas in Baden-Württemberg gute Vorschulprogramme gibt, in denen die Kinder intensiv auf die Schule vorbereitet werden
  • der vorhandene Orientierungsplan aktuell überarbeitet wird und hierbei eine verbindliche Kooperation Kindergarten-Schule sowie Vorschulangebote festgeschrieben werden
  • nach aktuellem wissenschaftlichem Stand das Kind im Fokus bleiben soll
  • frühkindliche Bildung nicht mit schulischer Wissensvermittlung verbunden werden soll
  • kindliche Bildung Persönlichkeitsbildung ist und somit ganzheitlich zu verstehen ist
  • Schulfähigkeit bedeutet z. B. ein Kind hat lebenspraktische Kompetenzen erworben, kann Frustrationen aushalten, für sich einstehen und sich für eine kurze Zeitspanne auf ein Thema fokussieren und konzentrieren
Den kompletten Gesetzentwurf sowie unsere Stellungnahme könnt ihr in den anhängenden Dateien nachlesen.
Gesetzesentwurf der AfD 2022.07.14 Stellungnahme zum Gesetzentwurf der AfD