Maßnahmen im Rahmen des sogenannten Gute-KiTa-Gesetzes (02.11.2021)

Die Landesregierung hat sich entschieden, im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern, die im Jahr 2021 ihre Ausbildung in Baden-Württemberg erfolgreich abgeschlossen haben, eine einmalige Ausbildungsgratifikation in Höhe von 2.000 Euro auszubezahlen.

Die Landesregierung hat sich entschieden, im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes die Praxisanleitung für Schülerinnen und Schüler der praxisintegrierten Ausbildung (PiA), sowohl im Kita-Jahr 2021/2022 sowie im Kita-Jahr 2022/2023 zu vergüten.

Diese beiden Punkte haben wir in Form eines Briefes hinterfragt und brauchen hier Antworten.

Sehr geehrte Frau Petilliot-Becker,   

wir als Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg möchten uns heute bei Ihnen vorstellen.

Im Januar 2021 haben wir unseren Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg gegründet und sind ein seitdem stetig wachsender Verband.    Mit Interesse haben wir die Maßnahmen „Praxisanleitung“ und „Ausbildungsgratifikation“ im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes gelesen und möchten hierzu gerne Stellung beziehen.   

In Ihrem Schreiben „Praxisanleitung“ vom 29.09.2021 stellen Sie fest, dass Schüler*innen eine fachpraktische Begleitung während der Ausbildung benötigen. Diese findet in Form der Praxisanleitung in den Kitas statt. Die Auszubildenden sind ein- oder mehrmals pro Woche in der Einrichtung. In manchem Ausbildungsjahr ist das sogar über ein ganzes Jahr der Fall. Dies trifft nicht nur auf die Auszubildenden der praxisintegrierten Ausbildung zu, sondern auch auf alle anderen Ausbildungsformen, sei es das freiwillige soziale Jahr, die Kinderpflege, die bisherige Erzieherausbildung oder die sozialen Berufe, für die ein Studium benötigt wird. Für alle Ausbildungsformen sehen wir die Verzahnung von Theorie und Praxis als das wichtigste Element an, um die Lernenden auf ihre zukünftige Arbeit ausreichend vorzubereiten. Hierbei erfüllt die Praxisanleiter*in eine tragende Rolle. Im besten Fall setzt der Träger für die Übernahme einer Anleitung eine Weiterbildung zur Praxisanleitung mit Zertifikat voraus. Diese Weiterbildungen sehen wir als wichtig an, um im Bereich der Anleitung kompetent handeln zu können.    Die Aufgaben und die Rolle, die eine pädagogische Fachkraft in einer Anleitung übernimmt, sind unabhängig der Ausbildungsform- und stufe. Sie bietet den Auszubildenden Orientierung, Struktur und Sicherheit, gibt Anregungen und ist beratend tätig. Sie macht schriftliche Beobachtungen, reflektiert die Arbeit in Anleitergesprächen und ist in allen Bereichen Vorbild. Darüber hinaus ist sie jederzeit für Fragen ansprechbar und unterstützend tätig.    Um die Bereitschaft eine Praxisanleitung zu übernehmen signifikant zu steigern, ist die von Ihnen angestrebte Vergütung der Praxisanleitungen von 2000 Euro pro Jahr sicher ein erster Schritt, darf sich aber nicht auf die Anleitungen der PIA-Auszubildenden beschränken.    

Für uns als Verband stellt eine zertifizierte Weiterbildung zur Praxisanleitung die Grundlage zur Übernahme jeglicher Praxisanleitungstätigkeit dar. In regelmäßigen Abständen muss das Zertifikat erneuert werden, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Alle Auszubildenden haben ein Anrecht auf eine fachliche und kompetente Anleitung, denn diese sorgt für gut ausgebildetes Fachpersonal. Um diese verantwortungsvolle Aufgabe der Praxisanleitung für die jeweilige pädagogische Fachkraft attraktiv zu machen, benötigt es eine monatliche Sondervergütung dieser Aufgabe.    

Eine weitere Maßnahme zur Fachkräftegewinnung, welche Sie durch das Gute-Kita-Gesetz finanzieren, ist die sogenannte „Ausbildungsgratifikation“ für Berufsanfänger, welche Sie in Ihrem Schreiben von September 2021 ausführen. Damit sollen neu ausgebildete pädagogische Fachkräfte, welche eine nicht vergütete Ausbildung durchlaufen haben an das Berufsfeld gebunden werden. Die Berufsanfänger*innen können die Ausbildungsgratifikation beantragen, wenn sie drei Monate in einem unbefristeten, ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Unseres Erachtens nach schafft dies keinen Anreiz dauerhaft in einer Kita zu arbeiten.     Außerdem gibt es Fachkräfte, die nicht die Möglichkeit auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Diese Fachkräfte sind in diesem Fall benachteiligt.   

Wir als Verband streben an, die Rahmenbedingungen in den Kitas dauerhaft signifikant zu verbessern. Aus der Praxis wissen wir, dass der Hauptgrund, weshalb pädagogische Fachkräfte sich ein neues Arbeitsfeld suchen, die mangelhaften Rahmenbedingungen, die hohen Anforderungen und Stressoren sowie die verhältnismäßig geringe Vergütung sind.     Eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität einer Ausbildung als pädagogische Fachkraft würde eine generelle Vergütung der Praxiseinheiten während der Ausbildung/des Studiums darstellen.    

Schlussendlich führt zufriedenes pädagogisches Fachpersonal zu qualitativ hochwertigen Kitas und somit verringert sich die Abwanderung in andere Berufe. Dies wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und führt zu einer höheren Attraktivität.    Engagierte und gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte sind für eine qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung unerlässlich, weshalb es eine stimmige Fachkräfteoffensive benötigt.   

Eine gelingende und qualitativ ausgezeichnete frühkindliche Bildung ist in unseren Augen eng verknüpft mit der Schaffung hochwertiger Rahmenbedingungen. Für alle Kinder stellt der Besuch einer Kita den ersten Baustein in unserem Bildungssystem dar. Und gerade an diesem Fundament sollte nicht gespart werden, sondern in ein solides Grundgerüst investiert werden.     

Für Fragen, Informationen und einen persönlichen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind der Meinung, dass es für solide Entscheidungen auch die Sicht aus der unmittelbaren Arbeitspraxis in Kitas benötigt und können an dieser Stelle unser breites Wissen und Erfahrungen einbringen.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! 

Mit freundlichen Grüßen

Anja Braekow

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