Am 12.09.2022 wurde folgende Pressemeldung veröffentlicht:
Im Verlauf äußerte sich Frau Schwelling:
Selbstverständlich können wir diese Aussage nicht so stehen lassen und so haben wir uns mit einem Brief an sie gewandt:
Sehr geehrte Frau Schwelling,
Wir verstehen, dass Sie in der aktuellen angespannten Situation reagieren müssen.
In diesem Zusammenhang möchten wir uns zunächst bei Ihnen vorstellen:
Seit unserer Gründung im Januar 2021 sind wir ein stetig wachsender und aktiver Verband.
Gemeinsam mit Eltern, Trägern und Interessierten machen wir uns auf den Weg um die Bedingungen in den Kitas in Baden-Württemberg bedeutend zu verbessern. Wir wollen, dass Kitas zu einem Ort werden, an dem Kinder, Eltern und Pädagogen gemeinsam wachsen, leben und sich weiterentwickeln können – denn „wir stehen für Veränderung!“.
Wir verfolgen kontinuierlich unsere Ziele:
1. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen
2. Die Anpassung an einen zeitgemäßen Personalschlüssel
3. Eine einheitliche und praxisnahe Ausbildung
4. Die verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Träger, Leitung, Team und
Eltern.
Seit Beginn der Pandemie arbeiten wir in den Kitas mit einem abgesenkten Personalschlüssel, was uns vor große Herausforderungen und Hürden gestellt hat. Ein Lichtblick war, dass diese coronabedingte Ausnahme seit Ende August dieses Jahres abgesetzt wurde. Als Ersatz für diese Vorgehensweise wurde im Juli 2022 vom Kultusministerium ein Maßnahmenkatalog an jede Kita versendet. Dieser beinhaltet die Möglichkeit anstelle einer zweiten pädagogischen Fachkraft auch zwei Nicht-Fachkräfte einzustellen.
In unserer Pressemitteilung vom 28.07.2022 haben wir bereits auf das Maßnahmenpaket reagiert, Sie können unsere Stellungnahme gerne nachlesen unter:
Stellungnahme zum Maßnahmenpaket zum neuen Kitajahr (30.07.2022)
Laut der aktuellen Bertelsmannstudie 2022 gibt es in keinem unserer Bundesländer einen kindgerechten Personalschlüssel. Ganz im Gegenteil, in Baden- Württemberg sind 48,4% der Kitakinder nicht kindgerecht betreut. Im gesetzlichen Auftrag der Kitas SGB VIII Abschnitt 3§ 22-26 rangiert Bildung, Förderung und Betreuung gleichrangig. Ihre Aussage: “Gut dann kommen eben ein paar mehr Kinder in die Gruppe” steht im kompletten Gegenteil zu unserem Schutzauftrag. Es darf niemals das Kindeswohl wegen Aufsichtspflichtverletzung durch zu große Gruppen aufs Spiel gesetzt werden. Und jedes Kind mehr kann ein Kind zu viel sein um diese zu gewährleisten.
Als Berufsverband sind wir permanent dabei, auf die Probleme und Themen die Kita betreffend aufmerksam zu machen und mit Beteiligten aus der Politik an positiven Veränderungen zu arbeiten. Hiermit laden wir Sie ein, sich ein vollumfängliches Bild über den Alltag einer Kita zu machen. Wir stehen Ihnen für ein Gespräch, sei es online oder persönlich sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen