Unsere Stellungnahme zur geplanten Notbetreuung (21.04.2021)

Am 16.04.2021 erreichte die Kindertagesstätten aus dem Kultusministerium ein Schreiben von Ministerialdirektor Michael Föll. Laut diesem Schreiben ist eine „Einstellung des Betriebs mit Ausnahme der Notbetreuung ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen, mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis“, vorgesehen. Als Orientierungshilfe für die Notbetreuung sollen hierzu die Vorgaben vom 06.01.2021 erneut zur Anwendung kommen.

Aus diesem Grund fordern wir, für den Fall des Notbetriebes klare und transparente Regeln, die von Kommunen, Trägern, Team und Eltern umsetzbar sind:
Klare Definition für den Anspruch der Notbetreuung:


Beide Eltern arbeiten in systemrelevanten Berufen und/oder sind unabkömmlich. Der Arbeitgeber muss dies bescheinigen. Ein Antrag für die Notbetreuung muss bei der Kommune gestellt und von dieser bewilligt werden.
Bei Alleinerziehenden ist dieses Vorgehen entsprechend anzupassen.

Bei Kindeswohlgefährdung und bei Familien mit einem Nachweis über sonstige schwerwiegende Gründe, ist ebenfalls eine Notbetreuung zu gewährleisten.

Es muss für jede Kita eine maximale Gruppenstärke definiert werden. Auszugehen ist hier von einer angepassten Quadratmeterzahl, im Innenraum, pro Kind. Ausgehend von der Abstandsregelung müssen diese mindestens 3 qm/pro Kind betragen. Pragmatische Raumlösungen müssen gefunden werden.

Innerhalb der Kitas muss es feste Betreuungsteams geben. Es darf kein Einsatz von Personal in unterschiedlichen Gruppen möglich sein. Notfalls müssen die Öffnungszeiten entsprechend angepasst werden. Wir sprechen uns für ein Überarbeiten der bisherigen Strategie aus. Hierzu zählen umfängliche Teststrategien, kleiner Kohorten und klar definierte Regelungen.

Wir senden diese Stellungnahme über unseren Presseverteiler an viele Zeitungen und die dpa BW.

Wir freuen uns über Rückmeldung und über neue Mitglieder, den Mitgliedsantrag findest du hier auf der Homepage zum runterladen.

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