Am 10.01.2022 erreichte mittels eines Schreibens von Staatssekretär Volker Schebesta die baden-württembergischen Kitas und Kindertagespflegestellen die Information, dass ab sofort die Testpflicht für Personen welche eine Auffrischungsimpfung erhalten haben entfällt.
Da eine Impfung aber nachweislich nur ein Schutz vor einer schweren Erkrankung darstellt und nicht eine Ansteckung oder Übertragung des Virus verhindern kann, erachten wir es als notwendig, dass auch Personal, welches eine Auffrischimpfung erhalten hat, analog zu den Kindern getestet werden muss.
Zudem sehen wir es als sinnvoll an, bei einem positiven Fall bei den Kindern und/oder Personal alle Kinder und Angestellten, unabhängig des Impfstatus, an fünf Betreuungstagen in Folge zu testen. Die Testung sollte vorzugsweise durch eine offizielle Teststelle vorgenommen werden. Wenn dies nicht durchführbar ist, sind vor Ort andere Lösungen denkbar, die Entscheidung hierüber obliegt beim Träger in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.
An dieser Stelle weisen wir erneut darauf hin, dass es den Trägern, Einrichtungsleitungen, den Teams, Kindern und Familien nicht mehr weiter zumutbar ist, die Anpassung der Regelungen und Verordnungen kurzfristig mitzuteilen und auf deren sofortige bzw. rückwirkende Umsetzung zu bestehen.
Als Verband Kitafachkräfte Baden-Württemberg weisen wir darauf hin, dass zum Gesundheitsschutz der Kinder, Familien und des Personals die aktuellen Testregelungen dringend angepasst werden müssen.