Baden-Württemberg schafft Quarantäne ab (02.02.2022)

Die neue aktuelle Corona Regelung sieht vor, dass die Absonderung der gesamten Gruppe bei Vorliegen eines relevanten Ausbruchsgeschehens in Kitas entfällt.  Es müssen nun nur noch positiv getestete Personen in häusliche Absonderungen. Das hat zur Folge, dass die Kinderbetreuung nicht mehr in einem geschützten Rahmen stattfinden kann. Das Bedürfnis der Eltern nach einer verlässlichen Kinderbetreuung ist verständlich und nachvollziehbar, aber doch bitte nicht auf Kosten der Gesundheit aller und nicht um jeden Preis. Infektionsketten können durch die neue Regelung nicht mehr unterbrochen werden und es findet eine unkontrollierbare Durchseuchung der Kinder und des Personals statt. 

Der Kitafachkräfteverband BW möchte deshalb auf die gravierenden Folgen einer solchen Durchseuchung hinweisen. Verkürzte Betreuungszeiten oder sogar komplett geschlossene Kitas werden an der Tagesordnung sein. Der reguläre Betrieb kann aufgrund fehlendem und überlastetem Fachpersonal nicht mehr aufrechterhalten werden. So entfällt das letzte Bisschen Planungsmöglichkeit das den Kitas bis jetzt noch geblieben ist. Für die Wirtschaft bedeutet das noch mehr Einbußen bei den Arbeitskräften, da diese zuhause bei ihren Kindern bleiben müssen. Die bisherige Regelung hat durch die Absonderung bei 5 Fällen oder 20% der Gruppe die gesunden Kinder vor einer Ansteckung geschützt. Jetzt werden schwere Verläufe, die es auch bei Omikron gibt, billigend in Kauf genommen, denn auch hier beträgt die Inkubationszeit 14 Tage. Die Befürchtung ist, dass es nun zu einem ständigen Auf und Zu der Kitas kommen wird. 

Was dem pädagogischen Fachpersonal jetzt bleibt ist die 5-tägige Testpflicht nach Auftreten eines positiven Falles und damit eine geringe Schadensregulierung. Es ist nicht die Aufgabe der Kitas die Überlastung der Gesundheitsämter aufzufangen, um damit endgültig die eigene schon vorhandene Belastungsgrenze zu überschreiten.  

Darum fordert der Kitafachkräfteverband BW im Infektionsschutz der Kitas noch einmal nachzubessern, denn der sieht in unseren Augen anders aus. In der Kita werden nun zwar die Kinder getestet, aber jeder weiß, dass das nur eine Momentaufnahme ist. In der Schule gibt es wenigstens noch die Maskenpflicht für die Schüler, auch diese entfällt im Kita Bereich, Kindern unter 6 Jahren ist das Tragen einer Maske nicht zumutbar. Die Testpflicht der geimpften und geboosterten pädagogischen Fachkräften ist noch immer nicht wieder aufgenommen, wo bitte ist hier der Schutz? 

Laut Kultusministerin Schopper (Grüne) sollen die Schulen relativ selbstständig entscheiden können ob es Wechsel- oder Fernunterricht geben wird. Das ist in Kitas nicht möglich. Das Fachpersonal und die Kinder sind den Viren ständig ausgeliefert. Hier sollte im Gesundheitsschutz nachgebessert werden, da die Hygienevorgaben im Falle eines positiven Tests wieder hochgefahren werden müssen. Mit dem derzeitigen Reinigungspersonal ist das nicht zu leisten.  

Um das nun doch erhöhte Testaufkommen, das auf die Kitas zukommen wird, gut abzufangen schlägt der Kitafachverband BW vor, das Testen vor Ort vor Betriebsbeginn durchzuführen. Da das vom pädagogischen Fachpersonal nicht zusätzlich leistbar ist, sollte hier auf externes geschultes Testpersonal und altersentsprechende Tests gesetzt werden. 

Gerne darfst Du die Pressemitteilung an Deine Tageszeitung senden.

Wir schreiben dem KVJS ( 29.01.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Verband Kita-Fachkräfte BW möchten uns heute bei Ihnen vorstellen. 

Seit unserer Gründung im Januar 2021 sind wir ein stetig wachsender und aktiver Verband. 

Gemeinsam mit Eltern, Trägern und Interessierten machen wir uns auf den Weg um die Bedingungen in den Kitas in Baden-Württemberg bedeutend zu verbessern. Wir wollen, dass Kitas zu einem Ort werden, an dem Kinder, Eltern und Pädagogen gemeinsam wachsen, leben und weiterentwickeln können – denn „wir stehen für Veränderung!“. 

Wir verfolgen kontinuierlich unsere Ziele: 

           1. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen 

           2. Die Anpassung an einen zeitgemäßen Personalschlüssel 

           3. Eine einheitliche und praxisnahe Ausbildung 

           4. Die verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Träger, Leitung, Team und  
               Eltern. 

Sie als KVJS-Landesjugendamt fördern die Tagesbetreuung von Kindern und deren Erziehung in der Familie durch modellhafte Vorhaben, durch fachliche Begleitung und durch Fortbildungsveranstaltungen auf vielfältige Weise. 
 
Als zuständiger Dachverband für unseren Bereich der Kindergärten, Kindertagesstätten etc. sind sie der Ansprechpartner für unsere Anliegen. Wir sehen hier eine große Chance, durch Vernetzung und regelmäßigen Dialog eine für alle gewinnbringende Zusammenarbeit zu schaffen. Daher suchen wir als Verband nun aktiv das Gespräch mit Ihnen, unter anderem zu folgenden Themenpunkten: 

Wie Sie unseren Zielen entnehmen könnten, wollen wir uns einsetzen für einen an die Bedarfe/ und Erfordernisse der Zeit angepassten Personalschlüssel. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf, da dieser seit vielen Jahren trotz kontinuierlich steigender Arbeitsanforderungen nicht angeglichen/assimiliert wurde. Die Implementierung eines Qualitätsmanagements, vielfältige Dokumentationsaufgaben, Veränderungen in Familienstrukturen und dadurch veränderte Bedürfnisse sowie erhöhter Betreuungsbedarf vieler Familien sind nur einige Beispiele dafür, dass der veränderte Berufsalltag außer unserem Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag viele zusätzliche Aufgaben umfasst und daher einen erhöhten Personalbedarf mit sich bringt. 
Während des Betriebes der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen wird aktuell sogar die Unterschreitung des Mindestpersonal-schlüssels um 20% geduldet, was die Erfüllung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrages sowie die Erfüllung der zusätzlich anfallenden Aufgaben kaum mehr möglich macht. Im gleichen Zuge stimmt der KVJS der Überschreitung der Höchstgruppengrößen zu, was sich in gleicher Weise ungünstig auf die qualitätsvolle Durchführung der o.g. Aufgaben auswirkt.  

Obgleich sich diese Passage auf pandemiebedingte Personalausfälle bezieht und auf Kurzfristigkeit abzielt, wird sie von Trägern teilweise so ausgelegt, dass offene Stellen bereits im Vorfeld um 20 vom Hundert geringer ausgeschrieben werden.)  

Einen besonderen Fokus/ Besondere Aufmerksamkeit legen wir auch auf die mit der Wahrung der Aufsichtspflicht verbundene Meldepflicht und den Umgang mit entsprechenden Meldungen sowie Überlastungsanzeigen. Wir sehen hier bereits in der Formulierung Handlungsbedarf dahingehend, dass dem Begriff „Meldepflicht“ der nötige Nachdruck und die Konsequenz fehlen, die Träger zum sofortigen Handeln verpflichten.  
Die Formulierung „Genehmigungspflicht“ verbunden mit einer transparent kommunizierten Strategie zur behördlichen Überprüfung von Meldungen und Überlastungsanzeigen würde zur Sicherung der Aufsichtspflicht im nötigen Maße beitragen. 

Gespräche wünschen wir auch hinsichtlich der für die Betriebserlaubnis vorgeschriebenen Mindestraumgrößen und weiteren räumlichen Voraussetzungen. Es ist beispielsweise wirklich erfreulich zu lesen, dass der KVJS in seinen Empfehlungen an Träger beim Bau oder Umbau von Kindertageseinrichtungen empfiehlt, statt eines doppelt genutzten Mehrzweckraumes mit Schlafmöglichkeiten für drei- bis sechsjährige Kinder in Ganztagesbetreuung einen „der Funktion entsprechenden Schlafraum“ einzurichten.  

Den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern vor Ort entsprechender wäre es allerdings, hier deutlich verbindlicher zu formulieren, dass ebenso wie für den U3-Bereich auch hier separate zweckbedingte Schlafräume baulich einzuplanen sind, zumal der oben erwähnte „Mehrzweckraum“ von Trägern teils sehr vieldeutig ausgelegt wird.  

Besonders in diesem sehr praxisnahen Themenfeld aber auch in den anderen o.g. Punkten lohnt es sich, das Gespräch mit uns als engagierten Fachkräften aufzunehmen, weil wir doch ein sehr realistisches Bild von dem zeichnen können, wie Handlungsträger vor Ort die Vorgaben und Empfehlungen des KVJS auslegen und dadurch die von uns und Ihnen angestrebte Qualität im frühkindlichen Bereich bis hin zur Gefährdung des Kindeswohles mindern. Auch sind wir sehr interessiert an lösungsorientiertem Austausch, zu dem wir sicher vielfältige Ideen und Vorschläge einbringen können. 

 Ihr breites Angebot an Fachtagungen und Fortbildungen würden wir gerne unterstützen. Durch unsere Arbeit können wir direkt aus der Praxis berichten und hier anfallende Themen mit einbringen. 

Bereits mit unseren vorausgegangenen Schreiben, welche Sie auf unserer unten genannten Homepage finden, hatten wir signalisiert, dass wir uns Transparenz, Kooperation und aktiven Austausch vieler bekannter Stellen mit den Fachkräften vor Ort wünschen. Wir hoffen, mit diesem Schreiben den damit verbundenen Gewinn für beide Seiten deutlich machen zu können und Sie als Dachverband für einen Austausch zu gewinnen. 

Über unsere bisherige Arbeit als Verband sowie unsere aktuellen Projekte können Sie sich auf unserer Homepage www.verband-kitafachkraefte-bw.de informieren.  

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per Email.   

Stellungnahme zur entfallenen Testpflicht bei pädagogischem Personal in Kitas  (16.01.2022)

Am 10.01.2022 erreichte mittels eines Schreibens von Staatssekretär Volker Schebesta die baden-württembergischen Kitas und Kindertagespflegestellen die Information, dass ab sofort die Testpflicht für Personen welche eine Auffrischungsimpfung erhalten haben entfällt.  

Da eine Impfung aber nachweislich nur ein Schutz vor einer schweren Erkrankung darstellt und nicht eine Ansteckung oder Übertragung des Virus verhindern kann, erachten wir es als notwendig, dass auch Personal, welches eine Auffrischimpfung erhalten hat, analog zu den Kindern getestet werden muss.   

Zudem sehen wir es als sinnvoll an, bei einem positiven Fall bei den Kindern und/oder Personal alle Kinder und Angestellten, unabhängig des Impfstatus, an fünf Betreuungstagen in Folge zu testen. Die Testung sollte vorzugsweise durch eine offizielle Teststelle vorgenommen werden.  Wenn dies nicht durchführbar ist, sind vor Ort andere Lösungen denkbar, die Entscheidung hierüber obliegt beim Träger in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung.   

An dieser Stelle weisen wir erneut darauf hin, dass es den Trägern, Einrichtungsleitungen, den Teams, Kindern und Familien nicht mehr weiter zumutbar ist, die Anpassung der Regelungen und Verordnungen kurzfristig mitzuteilen und auf deren sofortige bzw. rückwirkende Umsetzung zu bestehen. 

Als Verband Kitafachkräfte Baden-Württemberg weisen wir darauf hin, dass zum Gesundheitsschutz der Kinder, Familien und des Personals die aktuellen Testregelungen dringend angepasst werden müssen.  

Einführung der Testpflicht für Kita Kinder (14.12.2021)

Heute können wir diese Ankündigung überall in der Presse lesen und auch das Radio berichtet darüber.

Wir als Kitafachkräfte Verband haben die Forderung nach verbindlichen Testungen bei Kita Kindern schon früh gefordert.

Wir freuen uns nun über die Nachrichten und sind gerne bereit an der Umsetzung mitzuarbeiten.

https://km-bw.de/,Lde/9734279

Wir stehen für Veränderung und wir arbeiten an besserem Gesundheitsschutz für Kinder und Personal.

https://www.klett-kita.de/blog/testen-testen-testen-neue-welle-neuer-kita-alltag

Danke für dieses tolle Interview.

Stellungnahme zur aktuellen Corona Kita-VO (13.09.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08.09.2021 erhielten alle Kitas in Baden-Württemberg von Kultusministerin Schopper einen Brief mit der Information über bevorstehende Änderungen der Corona VO-Kita ab 13.09.2021. Als Verband nehmen wir es positiv wahr, dass dieses Mal bereits fünf Tage vor Gültigkeit der VO über deren Änderung informiert wurde. Dennoch müssen wir anmerken, dass die meisten Kitas seit Mitte August keine Sommerferien mehr haben und der größte Teil der Kinder und Mitarbeiter seit Wochen unter unklaren Bedingungen anwesend ist. Erfreulich war, dass das von Seiten des Gesundheitsminister Lucha bestehende freiwillige Testangebot für die in der Einrichtung betreuten Kinder in den ersten zwei Wochen nach der jeweiligen Schließzeit beibehalten wurde. Aus der Praxis wissen, wir, dass dieses Angebot vielerorts nicht genutzt wurde bzw. für die Einrichtungen nicht zur Verfügung stand. Die Erfahrung der gesamten Pandemiezeit zeigt uns, dass Empfehlungen und freiwillige Angebote selten umgesetzt werden. Es benötigt in allen Bereichen der Kita-Organisation Mindeststandards und klaren Regelungen zur Umsetzung der aktuellen CoronaVO-Kita.

Wir vom Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg sind der Meinung, dass es allen Beteiligten an Verlässlichkeit und Weitblick fehlt. Dies hören wir von unseren Mitgliedern immer wieder. Wir fordern eine Strategie, die für alle Beteiligten praktikabel und valide ist.

Für folgende Bereiche sehen wir akuten Handlungsbedarf:

  • Testpflicht an Kitas für alle Anwesenden
  • Finanzierungsmodalitäten für Schutzmaßnahmen
  • Quarantäneregelungen, die einheitlich gehandhabt werden
  • Benennung der Zuständigkeiten (Ministerien etc.)

Seit dem 13.09. gilt an Kitas eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal das mit Kindern arbeitet. Eine Testpflicht für Kinder ist in dem Schreiben vom 08.09.2021 sowie in der heute, 13.09.21, erschienenen Änderung der Corona-VO Kita nicht eindeutig herauszulesen, sondern besteht nur bei einem Coronafall in der jeweiligen Kindergruppe.

Hier ist unser klarer Appell, dass wir mit Zutrauen und Vertrauen an und in die Kinder vieles bewegen können und eine Testpflicht für Kita-Kinder umsetzbar ist (vgl.  “Stellungnahme zur Teststrategie” vom 05. April 2021). Wir sind der Auffassung, dass es den Kindern durchaus zuzutrauen ist, regelmäßig Coronatests durchzuführen. Mit beispielweise den Lolli-Pooltestungen haben viele Kitas gute Erfahrungen gemacht; ebenso wie mit der Testung durch die Eltern zuhause. Seit Frühjahr 2021 ist bekannt, dass Kinder eine Rolle im Infektionsgeschehen spielen und oftmals als “stille Überträger” fungieren. Klar ist: Kita-Kinder halten keinen Abstand, können keinen Mund- und Nasenschutz tragen und Hygieneregeln nicht vollständig einhalten. Kleine Kinder spielen zusammen und wechseln die Spielpartner*innen häufig. Der Kontakt zu den pädagogischen Fachkräften geschieht ohne Abstand und vielerorts aus pädagogisch und entwicklungspsychologischen Gründen ohne Mundschutz seitens des Personals. Unter diesen Aspekten ist es aus unserer Sicht notwendig, eine verbindliche Teststrategie für Kitakinder zu erarbeiten, welche mindestens zehn Wochen umzusetzen ist um anschließend entsprechend evaluiert werden zu können.

Ein weiterer Aspekt ist, dass die pädagogischen Fachkräfte bei ihrer Arbeit vergleichbar wenig Schutzmaßnahmen umsetzen können und müssen.  In manchen Einrichtungen finden seit Wochen keine verpflichtenden Testungen des Personals mehr statt. Seit dem 13.09.21 gilt, dass ungeimpftes Personal täglich getestet werden muss. Leider wurden zur praktischen Umsetzung keinerlei Angaben gemacht. In unseren Augen schließt der Gesundheitsschutz alle Beteiligten, das heißt: Personals, Kinder und Familien sowie weitere anwesende Personen ein.  Es ist eine Teststrategie zu erarbeiten, welche den gesamten genannten Personenkreis umschließt und auch praktikabel umsetzbar ist. Dies beinhaltet auch die Vorgehensweise bei weiteren pädagogischen Tätigkeiten wie bspw. Elterngespräche und Co.

Es ist uns ein Anliegen, dass die Finanzierung einer Teststrategie sichergestellt wird. Hierzu benötigt es Finanzierungsmodalitäten welche durch das Land erfolgen sowie Mindeststandards für welche die Kosten übernommen werden. Der Gesundheitsschutz der Kinder, Familien und pädagogischen Fachkräfte darf nicht vom Wohlwollen und finanziellen Mitteln einer Kommune abhängig sein. Ebenso muss es eine Finanzierungsoffensive für Luftfilteranlagen und CO2-Ampeln geben, welche für die Kommunen attraktiv ist und somit in allen Kitas umgesetzt wird. Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen muss überprüft werden.

Sehr unübersichtlich und nahezu undurchschaubar gestaltet sich die aktuell erschienene Regelung im Positivfall. Zum einen greift diese aktuell nur im Falle eines positiven Coronatests bei einem Kind und nicht beim Personal, zum anderen ist im Vergleich zur Schule (tägliche Testung aller über eine Woche hinweg) lediglich eine einmalige, zeitnahe

Testung der Kindergruppe vorgesehen. In der Praxis zeigte sich immer wieder, dass die Quarantäneregelung eine Einzelfallentscheidung des Gesundheitsamtes vor Ort war.          

Wie sich dies mit der neuen Quarantäneregelung für Kitas verhalten wird, gerade unter dem Aspekt der unklaren Regelung, bleibt abzuwarten.

Uns erschließt sich nicht, weshalb Kita-Kinder anders infektiös sein sollten als beispielsweise Grundschulkinder und weshalb es keine Einheitliche Regelung für den gesamten Bildungsbereich gibt. Diese wäre dringend erforderlich um dem Pandemiegeschehen auch im Bildungsbereich gerecht zu werden.

In der Kita-Praxis erleben unsere Mitglieder und wir regelmäßig, dass Zuständigkeiten nicht klar definiert sind. Weder gibt es ein gesamtzuständiges Ministerium noch eine Kita-Corona-Task Force welche auch die praktischen Belange miteinbezieht noch gibt es klare Zuständigkeiten. Die Verlagerung und das Zuschieben von Verantwortlichkeiten auf jeglicher politischen Ebene stellen häufig ein Problem dar. Ohne klar definiertes zuständiges Ministerium, Ansprechpartner und Verantwortliche auf jeglicher Ebene von Bund, Land, Kommune und Träger entsteht ein Gefühl des allein gelassen seins auf Seite des pädagogischen Personals. In diesem Wirrwarr spiegelt sich aus unserer Sicht aber auch der Wert der Bildungsarbeit und der Kinder wider – wir sehen es als politische Aufgabe diesen ins Positive zu verändern – eben auch oder gerade durch die Übernahme von Verantwortung.

Wir erwarten von den Verantwortlichen eine einheitliche, praxisnahe Regelung für die oben genannten Themenfelder. Als Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg wissen wir um die aktuellen Herausforderungen unserer Arbeit und stellen unsere Praxiserfahrung für die weitere Planung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Braekow

1. Vorsitzende

Anhang: Fragen aus der Praxis

Zum jetzigen Zeitpunkt (13.09.2021) sind für uns aus der Kita-Praxis in Baden-Württemberg folgenden Punkte auf politischer Ebene zu klären:

-> Was gilt im Hinblick auf Personal, welches nicht geimpft ist? Wer beaufsichtigt das Personal beim Test? Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit da es für die Arbeit notwendig ist? Wer beaufsichtigt die Kinder während ein*e Kolleg*in abgestellt ist um das ungeimpfte Personal bei der Testung zu überwachen? Wer trägt wie lange die Kosten dieser Testungen?

  • Testungen des ungeimpften Personals in Teststellen sind oftmals wegen der nicht zu vereinbarenden Öffnungszeiten möglich. Welche Regelungen sind hierfür vorgesehen? Denn wenn in einer Kita niemand geimpft ist, dann darf aktuell auch niemand die Testung überwachen. Wie wird in solchen Fällen verfahren?
  • Weshalb soll eine Berufsgruppe, die seit Beginn der Pandemie mit am wenigsten geschützt wurde und deren aktuelle Impfquote über der des Bundesdurchschnitts liegt, nun über eine nicht durchführbare Teststrategie indirekt zu eine höheren Impfquote gezwungen werden?
  • Was geschieht mit Mitarbeiter*innen, welche nicht geimpft werden wollen oder können? Müssen diese, in Zeiten des sowieso bereits herrschenden Personalmangels, mit einer Kündigung rechnen? Soll nun nach der Masern-Impfpflicht für pädagogisches Personal noch die Corona-Impfpflicht kommen?
  • Wie sind die Absonderungsregelungen umzusetzen? Sind zu viele Fachkräfte desselben Teams nicht geimpft, wird dann die Kita bzw. die betroffene Gruppe bei einem positiven Coronafall geschlossen? Was geschieht überhaupt bei einem positiven Coronafall im Personalkreis? Und wie verhält es sich mit der Arbeit in Kohorten (Gruppenübergreifend), welche zwingend notwendig ist, aber somit den zu testenden Personenkreis erheblich erweitert? Häufig ist ein gruppenübergreifender Personaleinsatz nötig, teilweise auch außerhalb der Kohorte oder einrichtungsübergreifend. Wie sind in diesem Fall die Anordnungen bezüglich Teststrategie und Quarantäne?
  • Durch wen und wie wird eine Testung von zusätzlich pädagogisch tätigen Personen finanziert, gewährleistet und überprüft (bspw. Sprachförderkräfte und Heilpädagogen)?

-> Im Hinblick auf Elternarbeit stellt sich die Frage, wie es sich mit Elterngesprächen, Eingewöhnungen etc. gestaltet? Gilt hier die 3G-Regelung? Durch wen und wie muss die Einhaltung dokumentiert werden? Dürfen Elterngespräche stattfinden und wenn ja, mit welchen Vorgaben?

  • Ist es vorgesehen, die Kita Quarantäne-Regelung an die der Schule anzupassen? Worin begründen sich die aktuellen Unterschiede? Weshalb ist im Falle eines positiven Coronatests keine PCR-Lollipooltestung des betreffenden Personenkreises vorgesehen? Hängt dies mit der Lohnfortzahlung der mit in Quarantäne verwiesenen Eltern zusammen?
  • Wann wird endlich erkannt, dass die Mitarbeiter*innen und Kinder in den Kitas einer größeren Ansteckungsgefahr ausgeliefert sind als an den Schulen? Und was wird zu ihrem Gesundheitsschutz unternommen?

-> Die Kitas werden, im Gegensatz zu vielen der Schulen, in der Regel nicht mit CO2-Filtern und –ampeln ausgestattet. Warum wird auch hier ein Unterschied zwischen Schulen und Kitas gemacht?

-> Weiterhin besagt der KVJS klar, dass der Mindestpersonalschlüssel um 20% unterschritten werden darf. Dies kann und darf nicht sein, besonders im Bezug darauf, dass wir mit Mehrarbeit und vielen zusätzlichen Aufgaben durch die Pandemie gehen. Wann können wir endlich damit rechnen, dass von dieser Regelung abgerückt wird?

2. Brief an Herrn Ministerpräsident Kretschmann (15.02.2021)

Auch bei diesem Brief ist es uns ein Anliegen auf die aktuelle Problematik hinzuweisen, wir bieten erneut an, dass wir uns mit tragbaren Konzepten und Ideen beteiligen können. Auch die neue Virus Mutation ist Grund zur Sorge, hier möchten wir nicht ungeschützt arbeiten. Wir fordern ein Konzept zum Gesundheitsschutz für Pädagogen und Kinder.

Wir freuen uns über Feedback zu unseren Aktionen.

Werde Mitglied und begleite unsere Arbeit, dies kann aktiv sein oder auch passiv, denn jede Stimme zählt, auch die Stille.

Antwortschreiben an Fr. Dr Susanne Eisenmann (15.02.2021)

Am Montag, den 22.02.2021 stehen die kompletten Öffnungen unter dem Deckmantel des „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ an. Wir nehmen diese, in unseren Augen, konzeptlosen Planungen zum Anlass, einen weiteren Brief an die Kultusministerin zu schreiben.

Da wir inzwischen auf beide Briefe Antworten erhalten haben, konnten wir auch diese beantworten und weitere Konzepte unterbreiten.

Statement vor dem Corona Gipfel (10.02.2021)

Ein paar Stunden vor dem Bund – und Ländergipfel der Landesregierungen und der Kanzlerin, hat unsere erste Vorsitzende Anja Braekow ein Radio Interview mit dem Radiosender Antenne 1 gegeben, das ganze Interview ging natürlich länger, hier haben wir für euch einen Mitschnitt zum Thema „Teststrategien in den Kitas“. Wir fordern eine gelingende Test Strategie für Kinder und Angestellte. Die Dunkelziffer auch unter den Kindern von 1-10 Jahren ist enorm, es entspricht nicht den Fakten, dass die Kinder weniger ansteckend sind. Im Rahmen eines guten Gesundheitsschutz müssen alle getestet werden.

Offener Brief an den Landesvorsitzenden der SPD (05.02.2021)

Es geht um unseren Gesundheitsschutz und wie wir uns präsentieren. Aktuell befinden sich alle Parteien im Wahlkampf oder in dessen Vorbereitung. Herr Andreas Stoch, Landesvorsitzender der SPD und ehemaliger Kultusminister hat heute einen offenen Brief von uns erhalten.

Gerne kannst Du uns einen Kommentar hier drunter schreiben oder uns per Mail kontaktieren, wir freuen uns über Wünsche, Fragen oder Impulse.