Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der AfD Fraktion (Nachtrag)

Im Juli 2022 erreichte uns ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD
Gesetz zur Verbesserung der der Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Schulstart (Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes)
In diesem Entwurf sieht die AfD eine Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) vor, indem sie folgende Forderungen stellt:
  • Alle Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen und ein Jahr vor ihrer Einschulung stehen, müssen bis zu ihrer Einschulung eine Schulvorbereitungsgruppe in ihrer Einrichtung besuchen
  • Die Aufgabe der Schulvorbereitungsgruppen besteht in der Herstellung der Grundschulfähigkeit ohne Vorwegnahme der Lerninhalte der Grundschule.
  • Der Unterricht in den Gruppen erfolgt vormittags und hat einen Umfang von täglich vier Stunden an fünf Tagen in der Woche
  • Gefördert werden die schriftsprachlichen und mathematischen Vorläuferkompetenzen, die Feinmotorik und die räumliche Orientierung durch Unterricht in Deutsch und Rechnen im Umfang von jeweils 6 Wochenstunden sowie in Sport und Heimatkunde im Umfang von jeweils 4 Wochenstunden
  • Zum Abschluss der Schulvorbereitungsgruppe erfolgt eine Prüfung, in der Lernerfolg, Verhalten und Mitarbeit benotet werden
  • Im Orientierungsplan Erziehung und Bildung wird die Schulvorbereitung als Schwerpunkt verankert.
Wir, der Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg bezogen Stellung. Wir erachten eine solche Gesetzesänderung als nicht notwendig, weil
  • über 90 % der Kinder im Vorschulalter in Baden-Württemberg den Elementarbereich einer Kita besuchen
  • der Elementarbereich in der Regel drei Jahre besucht wird
  • das Kind in diesen drei Jahren frühkindliche Bildung in Form von ganzheitlicher Förderung erfährt
  • dies die Schulung der Fein- und Grobmotorik, die räumliche Orientierung, Verantwortung für sich, Mitmenschen und der Umwelt zu übernehmen, Partizipation zu leben, soziale Fähigkeiten wie Empathie zu entwickeln, frühe mathematische Bildung und Sprachkompetenzen beinhaltet
  • die Kinder im Elementarbereich soziale und emotionale Kompetenzen entwickeln und damit das Fundament der Persönlichkeitsentwicklung gelegt wird
  • das Modell der altersgetrennten Gruppen in der Elementarpädagogik bereits in den 1980er-Jahren aus pädagogischen Gründen weitestgehend abgeschafft wurde
  • es in den meisten Kitas in Baden-Württemberg gute Vorschulprogramme gibt, in denen die Kinder intensiv auf die Schule vorbereitet werden
  • der vorhandene Orientierungsplan aktuell überarbeitet wird und hierbei eine verbindliche Kooperation Kindergarten-Schule sowie Vorschulangebote festgeschrieben werden
  • nach aktuellem wissenschaftlichem Stand das Kind im Fokus bleiben soll
  • frühkindliche Bildung nicht mit schulischer Wissensvermittlung verbunden werden soll
  • kindliche Bildung Persönlichkeitsbildung ist und somit ganzheitlich zu verstehen ist
  • Schulfähigkeit bedeutet z. B. ein Kind hat lebenspraktische Kompetenzen erworben, kann Frustrationen aushalten, für sich einstehen und sich für eine kurze Zeitspanne auf ein Thema fokussieren und konzentrieren
Den kompletten Gesetzentwurf sowie unsere Stellungnahme könnt ihr in den anhängenden Dateien nachlesen.
Gesetzesentwurf der AfD 2022.07.14 Stellungnahme zum Gesetzentwurf der AfD